Rechtsmittelskommission

 Richtlinien

Der Senat ist gemäß des Universitätsgesetzes 2002

zur Abgabe von Gutachten in Beschwerdevorentscheidungsverfahren gemäß

bei Beschwerden in Studienangelegenheiten zuständig.

 

 Einsetzung und Mitglieder

Der Senat hat zur Vorbereitung von Gutachten in Beschwerdevorentscheidungsverfahren in Studienangelegenheiten eine Rechtsmittelkommission in der Größe und Zusammensetzung 5:2:2:1 eingesetzt. Die Beschlüsse bedürfen jedoch gemäß § 25 Abs. 10 Universitätsgesetz 2002 der Genehmigung des Senates.

Rechtsmittelkommissionen werden für die gesamte Funktionsperiode des Senates eingesetzt und bestehen aus den folgenden Mitgliedern:

  • fünf Universitätsprofessor*innen
  • zwei Angehörige der in § 94 (2) UG 2002 genannten Personengruppe
  • ein*e Angehörige*r des allgemeinen Universitätspersonals
  • zwei Studierende

Die Bestellung der Vertreter der Studierenden erfolgt gemäß HSG.
Die übrigen Mitglieder werden durch Senatsbeschluss jeweils auf Vorschlag der Vertreter*innen der betreffenden Personengruppe im Senat bestellt.