Der Senat ist gemäß § 25 Abs. 1 Zif. 12 UG 2002 zur Abgabe von Rechtsgutachten in studienrechtlichen Beschwerdeverfahren zuständig.
Zur Vorbereitung der Gutachten hat der Senat eine Rechtsmittelkommission eingesetzt, deren Mitglieder auf Vorschlag der jeweiligen Personengruppe im Senat durch Senatsbeschluss eingesetzt werden. Die Zusammensetzung der Kommission entspricht der Relation der Vertreter*innen der einzelnen Gruppen im Senat und ist mit 5:2:2:1 festgelegt werden.
Die Funktionsperiode entspricht jener des Senats.
Die Beschlüsse der Rechtsmittelkommission bedürfen gemäß § 25 Abs. 10 des Universitätsgesetzes der Genehmigung des Senats.
Aktuelle Mitglieder der Rechtsmittelkommission
Universitätsprofessor*innen:
- Peter Becker
- Elias Bounatirou (stv. Vorsitzender)
- Sophie Lecheler
- Ilse Reiter-Zatloukal
- Bodo Ziegler
Ersatzmitglieder:
- Sebastian Egenhofer
- Ulrich Brand
Universitätsdozent*innen wissenschaftliche Mitarbeiter*innen im Forschungs- und Lehrbetrieb:
- Birgit Forgó-Feldner (Vorsitzende)
- Ulrike Frauenberger
Ersatzmitglieder:
- Barbara Cargnelli-Weichselbaum (für Birgit Forgó-Feldner)
- Gerald Kohl (für Ulrike Frauenberger)
Studierende:
- Marcel Bader
- Patrick Kretschmer
Ersatzmitglied:
- Antonia Riegler
Allgemeines Universitätspersonal:
- Monika Fink
Ersatzmitglied:
- Astrid Heusmann
