Rechtsmittelskommission
Richtlinien
Der Senat ist gemäß des Universitätsgesetzes 2002
zur Abgabe von Gutachten in Beschwerdevorentscheidungsverfahren gemäß
- § 14 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG, BGBl I Nr. 33/2013)
bei Beschwerden in Studienangelegenheiten zuständig.
Einsetzung und Mitglieder
Der Senat hat zur Vorbereitung von Gutachten in Beschwerdevorentscheidungsverfahren in Studienangelegenheiten eine Rechtsmittelkommission in der Größe und Zusammensetzung 5:2:2:1 eingesetzt. Die Beschlüsse bedürfen jedoch gemäß § 25 Abs. 10 Universitätsgesetz 2002 der Genehmigung des Senates.
Rechtsmittelkommissionen werden für die gesamte Funktionsperiode des Senates eingesetzt und bestehen aus den folgenden Mitgliedern:
- fünf Universitätsprofessor*innen
- zwei Angehörige der in § 94 (2) UG 2002 genannten Personengruppe
- ein*e Angehörige*r des allgemeinen Universitätspersonals
- zwei Studierende
Die Bestellung der Vertreter der Studierenden erfolgt gemäß HSG.
Die übrigen Mitglieder werden durch Senatsbeschluss jeweils auf Vorschlag der Vertreter*innen der betreffenden Personengruppe im Senat bestellt.