Einrichtung neuer Curricula

Das Verfahren bei der Erstellung neuer Curricula und dessen zeitliche Einteilung ist an rechtliche Vorgaben gebunden und gliedert sich in die folgenden 10 Stufen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtungen neuer Curricula sind im UG 2002 (§ 51, § 54 und § 124) sowie in den studienrechtlichen Teilen der Satzung der Universität Wien festgehalten.
Für die Tätigkeit der C-AG gilt gem § 4 der Richtlinie für die Tätigkeit der Curricularkommission die Geschäftsordnung für Kollegialorgane.

Studienprogrammleiter*innen finden detaillierte Informationen zur Entwicklung des Curriculums im Handbuch (u:wiki)

 

Achtung: Die Einhaltung des Zeitplans ist bei der Einrichtung neuer Curricula wesentlich! 

 Vorgehensweise

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  • Stufe 1: Vorverfahren und Antragsstellung

    Für die Erlassung neuer Studien und Curricula sowie für Umstrukturierungen ist ein Antrag durch die zuständige Studienprogrammleitung im Rektorat (Vizerektorin für Studium und Lehre) und bei der Curricularkommission (Vorsitzende) der Universität Wien einzureichen.
    Soll ein neues Curriculum erlassen werden, für das es keine Studienprogrammleitung gibt, tritt an diese Stelle der*die Studienprogrammleiter*in eines fachlich nahe stehenden Studiums.

    Der Antrag kann auch von einer zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder der Studienkonferenz vorgelegt werden.

    Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Beschreibung des geplanten Vorhabens
    • Ressourcenabschätzung durch die*den zuständigen Studienprogrammleiter*in
    • Stellungnahme der involvierten Fakultät/en
    • Vorschlag zur Größe der einzusetzenden Arbeitsgruppe (2:2:2, 3:3:3 oder 4:4:4, bei interdisziplinären Arbeitsgruppen bis zu 6:6:6)
    • Angabe der Mitglieder der Arbeitsgruppe nach ordnungsgemäßer Nominierung durch die Kurien


    Die Einreichung des Antrags muss per E-Mail an die Vizerektorin für Studium und Lehre sowie an die Vorsitzende der Curricularkommission erfolgen.

    Soll ein bestehendes Curriculum geändert werden, so besteht die Möglichkeit, im Vorfeld Datenanalysen der Besonderen Einrichtung für Qualitätssicherung einzuholen, um anhand der Daten besser einschätzen zu können, welche curricularen Änderungen sinnvoll bzw. erforderlich sind. Auf dieser Basis können das Konzept und der Antrag für die curriculare Änderung zielführend formuliert werden. Hier finden Sie nähere Informationen zum Angebot der Besonderen Einrichtung für Qualitätssicherung

  • Stufe 2: Eingangsprüfung durch das Rektorat

    Der vollständig eingelangte Vorschlag wird vom Rektorat und von der Curricularkommission auf folgende Kriterien hin überprüft und bewertet:

    • Konformität mit gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien des Senates
    • Finanzierbarkeit
    • Übereinstimmung mit den Zielen des Entwicklungsplans
    • Verhältnis zu anderen beabsichtigen Curricularentwürfen (Überschneidungen, Mitverwendung von Modulen aus anderen Fachbereichen, etc.)

    Nach der Bewertung dieser Kriterien und u.U mit enthaltenen Empfehlungen hinsichtlich des finanziellen Rahmens oder der Zusammensetzung der C-AG, wird in der Regel ein Vorgespräch mit der Studienprogrammleitung von Rektorat (Vizedirektorin für Studium und Lehre) und der Vorsitzenden der Curricularkommission geführt.

  • Stufe 3: Einsetzung der curricularen Arbeitsgruppe (C-AG)

    Auf Basis des Antrags und des Ergebnisses des Vorgesprächs wird ein Arbeitsauftrag erlassen und eine Arbeitsgruppe durch die Curricularkommission eingesetzt.

    Bei einschlägigen Studien/Curricula setzt sich die Arbeitsgruppe aus 6-12 Mitgliedern zusammen, bei fakultäts-, oder zentrumsübergreifenden Studien können bis zu 18 Personen eingesetzt werden. Unabhängig von der Größe setzt sich die Gruppe zu gleichen Teilen aus Universitätsprofessor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Studierenden zusammen. Voraussetzung für die Einsetzung einer Arbeitsgruppe ist ein Antrag von der Studienprogrammleitung des jeweiligen Curriculums oder von Seiten der Studienkonferenz (vgl. Stufe 1). 

    Die Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen und des wissenschaftlichen Personals sind von den Angehörigen der jeweiligen Personengruppe jener Fakultät/jenes Zentrums zu entsenden, die für die die Betreuung des betreffenden Studiums zuständig ist. 

    Die Studienprogrammleitung wird per E-Mail über die Einsetzung der Arbeitsgruppe informiert und hat einen Termin für die konstituierende Sitzung zu organisieren und bekanntzugeben. Außerdem erhält die Arbeitsgruppe den von Rektorat und Curricularkommission erstellten Arbeitsauftrag (siehe oberhalb). Darin wird der Rahmen für die curriculare Arbeit festgelegt, zusätzlich kann auch die Zusammenarbeit mit bereits eingerichteten Arbeitsgruppen beauftragt werden. 

  • Stufe 4: Ausarbeitung des Curriculums durch die C-AG

    In der ersten, konstituierenden Sitzung der Arbeitsgruppe ist ein Besuch durch ein*e Vertreter*in des Büro des Senates sowie ein*e Vertreter*in des DLE Finanzwesen und Controlling vorgesehen. Diese tauschen grundlegende Informationen und Hilfestellungen zur Ausarbeitung eines Curriculums mit der Arbeitsgruppe aus. 
    Aufgabe der Arbeitsgruppe ist die Ausarbeitung des neu zu beschließenden Curriculums, wobei sie durch das Büro des Senates unterstützt wird. 

    Der*die Studienprogrammleiter*in oder die Stellvertretung kann beratend an den Sitzungen der C-AG teilnehmen. 

    Für die Tätigkeit der Arbeitsgruppe gilt sinngemäß die Geschäftsordnung für Kollegialorgane

  • Stufe 5: Einreichung des Curriculums für die 1. Lesung bei der Curricularkommission

    Das fertig ausgearbeitete Curriculum wird von dem*der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe zur 1. Lesung eingereicht und von der Curricularkommission gemäß der Konformität mit den gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien des Senats in der Sitzung geprüft. Zuständig sind hier die Curricularkommissions-Vorsitzende Univ.-Prof. Dr. Maria Stassinopoulou und ihr Team (Kontakt: curricularkommission@univie.ac.at). 
    Die folgenden Unterlagen sind für die 1. Lesung erforderlich:

    • Ausformuliertes Curriculum
    • Allenfalls Unterlagen für die Qualitätssicherung: 
      • Planung des finanziellen Rahmens und Erklärung über die Verwendung der vom Rektorat vorgegebenen Budgetmittel
      • Übersicht der verwendeten Lehrveranstaltungen mit Angabe der Mitverwendung in anderen Curricula. Hier finden das zugehörige Muster

    Besteht Überarbeitungsbedarf, wird der Entwurf erneut an die curriculare Arbeitsgruppe zur Korrektur zurückverwiesen.
    Wird das Curriculum nach erfolgreicher Prüfung jedoch in 1. Lesung beschlossen, erfolgt die Veröffentlichung auf der Website der Curricularkommission zum universitätsweiten Stellungnahmeverfahren. Die curriculare Arbeitsgruppe erhält nach der 1. Lesung eine Rückmeldung der Curricularkommission. 

  • Stufe 6: Stellungnahmeverfahren

    Nach Veröffentlichung des geplanten Curriculums auf der Seite der Curricularkommission und der Einleitung des Stellungnahmeverfahrens besteht für alle Universitätsangehörige die Möglichkeit, innerhalb einer 4-wöchigen Frist eine Stellungnahme zum Curriculum abzugeben. Die Stellungnahmen werden an die curriculare Arbeitsgruppe weitergeleitet. Das Rektorat hat, ebenfalls innerhalb einer Frist von 4 Wochen eine abschließende Stellungnahme, insbesondere hinsichtlich finanzieller Bedeckbarkeit, die durch die DLE Finanzwesen und Controlling geprüft wird, abzugeben. 

  • Stufe 7: Überarbeitung des Curriculums durch die C-AG

    Die Arbeitsgruppe hat die Rückmeldungspunkte der Curricularkommission einzuarbeiten. Nach der Weiterleitung der eingelangten Stellungnahmen, hat sich die Arbeitsgruppe nachweislich (Protokoll) mit allen Anregungen auseinanderzusetzen. 
    Die beschlussreife Fassung des Curriculums ist schließlich gemeinsam mit dem Beschlussprotokoll der letzten Sitzung an die Curricularkommission für die 2. Lesung zu übermitteln. 

  • Stufe 8: Einreichung des Curriculums für die 2. Lesung bei der Curricularkommission

    Die übermittelte Fassung des Curriculums wird für die endgültige Beschlussfassung in 2. Lesung behandelt. 

    Bei Zurückweisung in zweiter Lesung wird das Curriculum mit Rückmeldung erneut an die Arbeitsgruppe zurückverwiesen. Wird das Curriculum durch die Curricularkommission beschlossen, erfolgt die Weiterleitung zur Genehmigung an den Senat. 

  • Stufe 9: Genehmigung des Curriculums durch den Senat

    Das in zweiter Lesung beschlossene Curriculum muss in einer Sitzung des Senates behandelt und laut den gesetzlichen Vorgaben vom Senat genehmigt werden. Wird das Curriculum befürwortet und angenommen, ist der Einreichungsprozess beendet. 

  • Stufe 10: Veröffentlichung im Mitteilungsblatt

    Nach der Beschlussfassung im Senat wird die Fassung des Curriculums an die Redaktion des Mitteilungsblattes weitergeleitet und im nächsten Mitteilungsblatt der Universität Wien unter "Curricula" veröffentlicht. 

    Neue Curricula bzw. Erweiterungscurricula sowie (geringfügige) Änderungen bestehender Curricula treten mit 1. Oktober desselben Jahres in Kraft, sofern diese vor dem 1. Juli im Mitteilungsblatt verlautbart wurden. Bei Veröffentlichungen nach dem 30. Juni erfolgt das Inkrafttreten mit 1. Oktober des Folgejahres. 

 Zeitplan für curriculare Änderungen / Neuerungen

Curricula und deren Änderungen treten mit dem auf die Kundmachung im Mitteilungsblatt folgenden 1. Oktober in Kraft. Falls die Veröffentlichung nach dem 1. Juli erfolgt, verschiebt sich das Inkrafttreten auf den 1. Oktober des nächstfolgenden Jahres.

Für ein Inkrafttreten mit 1. Oktober 2023 ist der folgende Zeitplan unbedingt einzuhalten (Änderungen vorbehalten!): 

  • Stufe 1: Vorverfahren und Antragsstellung
    September / Oktober 2023
  • Stufe 2: Eingangsprüfung durch das Rektorat
    September / Oktober 2023
  • Stufe 3: Einsetzung der C-AG
    Oktober / November 2023
  • Stufe 4: Ausarbeitung des Curriculums durch die C-AG
    bis Jänner / Februar 2024
  • Stufe 5: Einreichung des Curriculums für die 1. Lesung bei der Curricularkommission
    • Übermittelung der Unterlagen bis 20. Februar bzw. 31. März 2024 an curricularkommission@univie.ac.at
    • Beschlussfassung in 1. Lesung am 6. März bzw. 17. April 2024 durch die CK
  • Stufe 6: Stellungnahmenverfahren (4-wöchig)
  • Stufe 7: Überarbeitung des Curriculums durch die C-AG
  • Stufe 8: Einreichung des Curriculums für die 2. Lesung bei der Curricularkommission
    • Übermittelung der Unterlagen bis 31. März bzw. 26. Mai 2024 an curricularkommission@univie.ac.at 
    • Beschlussfassung in 2. Lesung am 17. April bzw. 12. Juni 2024 durch die CK
  • Stufe 9: Genehmigung des Curriculums durch den Senat
    Sitzung am 27. April oder 22. Juni 2024
  • Stufe 10: Veröffentlichung im Mitteilungsblatt 
    vor 1. Juli 2024
  • Inkrafttreten
    1. Oktober 2024

Achtung: bei neu zu erlassenden Studien, bei denen ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung vorgesehen ist, gilt ein anderer Zeitplan, der in der Regel eine Genehmigung des Senates bereits mit Jänner vorsieht. Dieser Zeitplan wird individuell vereinbart und im Arbeitsauftrag festgehalten. 

Abweichung vom Zeitplan

Sollte die Bearbeitung des Curriculums oder der Änderungen in der vorgegebenen Zeit nicht möglich sein, ist dies schnellstmöglich dem Büro des Senats und der Curricularkommission unter curricularkommission@univie.ac.at bekannt zu geben. Das Team bemüht sich um Bearbeitung aller geplanten curricularen Vorhaben.

Hinweis zur Verfahrensbeschleunigung

Positive Stellungnahmen von Rektorat, Dekanen (m/w) und Studienkonferenzen bzw. der Berufsverbände sollen bereits dem Curricular-Antrag beigelegt werden, um das Stellungnahmeverfahren zu vereinfachen.

Voraussetzung dafür ist freilich, dass sich diese Zustimmungen inhaltlich auf die vorgelegten Dokumente beziehen und sich im Überprüfungsverfahren durch die Kommission keine gravierenden Änderungen ergeben.