Änderungen bestehender Curricula

Besteht bei einem bereits rechtsgültigen Curriculum Änderungsbedarf, so gibt es zwei Möglichkeiten:

 

Ordentliches Verfahren:

Normalerweise sind Änderungen im gleichen Verfahren zu beschließen, wie das Curriculum an sich beschlossen wurde. Das bedeutet, dass eine Arbeitsgruppe einzusetzen ist, die Änderung in erster und zweiter Lesung durch die Curricularkommission beschlossen werden muss und nach dem Beschluss durch den Senat im Mitteilungsblatt veröffentlicht wird. Studienplanänderungen werden mit Beginn des Studienjahres (1. Oktober) rechtskräftig. Genauere Erläuterungen zu diesem Verfahren finden Sie hier.

 

Abgekürztes Verfahren:

Eine zweite Möglichkeit ist das abgekürzte Verfahren, das jedoch nur bei geringfügigen Änderungen möglich ist. Genauere Erläuterungen zu diesem Verfahren finden Sie hier.