Änderungen bestehender Curricula

Wenn ein bereits rechtsgültiges Curriculum geändert werden soll, gibt es zwei Verfahrensmöglichkeiten, die von der Art der Änderung abhängen: Werden lediglich geringfügige Änderungen vorgenommen, reicht ein abgekürztes Verfahren, in allen anderen Fällen wird das ordentliche Verfahren durchgeführt. 

Je nach Verfahren ändert sich die Vorgehensweise bzw. die Antragstellung - weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten.

 Ordentliches Verfahren

Änderungen von Curricula unterliegen dem gleichen curricularen Prozess wie die Neueinrichtung von Curricula. Auch bei curricularen Änderungen wird daher eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Änderungen ausarbeitet.

Diese müssen in erster und zweiter Lesung durch die Curricularkommission beschlossen werden.

Nach der Genehmigung durch den Senat wird die Änderung im Mitteilungsblatt veröffentlicht. 

Curriculare Änderungen werden mit Beginn des Studienjahres (1.10.) rechtskräftig  es gelten die gleichen zeitlichen Vorgaben wie bei der Erstellung neuer Curricula.

Auch der Verfahrensablauf gleicht jenem bei der Einrichtung neuer Curricula.

 Abgekürztes Verfahren

Handelt es sich lediglich um geringfügige Änderungen im Curriculum, wird ein abgekürztes Verfahren durchlaufen. In diesem Fall entfällt die Einsetzung einer Arbeitsgruppe. Um abzuklären, ob eine Änderung als geringfügig eingestuft werden kann, sollte frühzeitig Kontakt mit dem Team der Curricularkommission aufgenommen werden. 

Eine eindeutige Definition einer "geringfügigen Studienplanänderung" gibt es nicht. Einen Anhaltspunkt bietet § 8 Abs 2 der Richtlinie des Senats zur Tätigkeit der Curricularkommission, der geringfügige Änderungen als folgende definiert:

  • keine Einführung neuer Pflichtfächer, Pflichtmodule und Pflichtpraxis
  • keine Abschaffung bestehender Pflichtfächer oder Pflichtmodule
  • keine Veränderung im Pflichtfach oder Pflichtmodul des Ausmaßes der Lehrveranstaltungen um mehr als 50 vH der bisherigen Stunden-/ECTS-Punkteanzahl
  • keine grundlegenden Änderungen der Prüfungsordnung

Wichtige Hinweise:

  • Die Aufzählung der geringfügig einzustufenden Änderungen ist lediglich beispielhaft zu verstehen.
    Bitte klären Sie daher im Vorfeld mit dem Team der Curricularkommission ab, ob geplante Änderungen als geringfügig einzustufen sind und ein abgekürzten Verfahren vorgenommen werden kann. Im Zweifelsfall entscheidet der*die Vorsitzende*r der Curricularkommission über die Vorgehensweise.
  • Das Vorhandensein eines aktualisierten und vollständigen Curriculums (konsolidiertes Curriculum) ist ein Service des Teams des Büro des Senates, für dessen rechtliche Wirksamkeit jedoch nicht notwendig. 
  • In Sonderfällen können die Änderungen so umfassend ausfallen, dass das Team der Curricularkommission entscheidet, dass eine Wiederverlautbarung des gesamten Curriculums vorgenommen werden muss. In so einem Fall ist gesondert zu erklären, was sich wieso geändert hat. Außerdem ist darauf zu achten, dass Kontinuität bewahrt werde muss und bereits inskribierte Studierende weiter studieren können - denn Änderungen gelten für alle inskribierten Studierenden! Sind zu Änderungen zu gravierend in den studienrechtlichen Auswirkungen, handelt es sich nicht um eine Änderung sondern um eine neue Curriculumsversion. 

 Vorgehensweise im ordentlichen Verfahren

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  • Stufe 1: Vorverfahren und Antragsstellung

    Für die Erlassung neuer Studien und Curricula sowie für Umstrukturierungen ist ein Antrag durch die zuständige Studienprogrammleitung im Rektorat (Vizerektorin für Studium und Lehre) und bei der Curricularkommission (Vorsitzende) der Universität Wien einzureichen.
    Soll ein neues Curriculum erlassen werden, für das es keine Studienprogrammleitung gibt, tritt an diese Stelle der*die Studienprogrammleiter*in eines fachlich nahe stehenden Studiums.

    Der Antrag kann auch von einer zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder der Studienkonferenz vorgelegt werden.

    Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Beschreibung des geplanten Vorhabens
    • Ressourcenabschätzung durch die*den zuständigen Studienprogrammleiter*in
    • Stellungnahme der involvierten Fakultät/en
    • Vorschlag zur Größe der einzusetzenden Arbeitsgruppe (2:2:2, 3:3:3 oder 4:4:4, bei interdisziplinären Arbeitsgruppen bis zu 6:6:6)
    • Angabe der Mitglieder der Arbeitsgruppe nach ordnungsgemäßer Nominierung durch die Kurien


    Die Einreichung des Antrags muss per E-Mail an die Vizerektorin für Studium und Lehre sowie an die Vorsitzende der Curricularkommission erfolgen.

    Soll ein bestehendes Curriculum geändert werden, so besteht die Möglichkeit, im Vorfeld Datenanalysen der Besonderen Einrichtung für Qualitätssicherung einzuholen, um anhand der Daten besser einschätzen zu können, welche curricularen Änderungen sinnvoll bzw. erforderlich sind. Auf dieser Basis können das Konzept und der Antrag für die curriculare Änderung zielführend formuliert werden. Hier finden Sie nähere Informationen zum Angebot der Besonderen Einrichtung für Qualitätssicherung

  • Stufe 2: Eingangsprüfung durch das Rektorat

    Der vollständig eingelangte Vorschlag wird vom Rektorat und von der Curricularkommission auf folgende Kriterien hin überprüft und bewertet:

    • Konformität mit gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien des Senates
    • Finanzierbarkeit
    • Übereinstimmung mit den Zielen des Entwicklungsplans
    • Verhältnis zu anderen beabsichtigen Curricularentwürfen (Überschneidungen, Mitverwendung von Modulen aus anderen Fachbereichen, etc.)

    Nach der Bewertung dieser Kriterien und u.U mit enthaltenen Empfehlungen hinsichtlich des finanziellen Rahmens oder der Zusammensetzung der C-AG, wird in der Regel ein Vorgespräch mit der Studienprogrammleitung von Rektorat (Vizedirektorin für Studium und Lehre) und der Vorsitzenden der Curricularkommission geführt.

  • Stufe 3: Einsetzung der curricularen Arbeitsgruppe (C-AG)

    Auf Basis des Antrags und des Ergebnisses des Vorgesprächs wird ein Arbeitsauftrag erlassen und eine Arbeitsgruppe durch die Curricularkommission eingesetzt.

    Bei einschlägigen Studien/Curricula setzt sich die Arbeitsgruppe aus 6-12 Mitgliedern zusammen, bei fakultäts-, oder zentrumsübergreifenden Studien können bis zu 18 Personen eingesetzt werden. Unabhängig von der Größe setzt sich die Gruppe zu gleichen Teilen aus Universitätsprofessor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Studierenden zusammen. Voraussetzung für die Einsetzung einer Arbeitsgruppe ist ein Antrag von der Studienprogrammleitung des jeweiligen Curriculums oder von Seiten der Studienkonferenz (vgl. Stufe 1). 

    Die Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen und des wissenschaftlichen Personals sind von den Angehörigen der jeweiligen Personengruppe jener Fakultät/jenes Zentrums zu entsenden, die für die die Betreuung des betreffenden Studiums zuständig ist. 

    Die Studienprogrammleitung wird per E-Mail über die Einsetzung der Arbeitsgruppe informiert und hat einen Termin für die konstituierende Sitzung zu organisieren und bekanntzugeben. Außerdem erhält die Arbeitsgruppe den von Rektorat und Curricularkommission erstellten Arbeitsauftrag (siehe oberhalb). Darin wird der Rahmen für die curriculare Arbeit festgelegt, zusätzlich kann auch die Zusammenarbeit mit bereits eingerichteten Arbeitsgruppen beauftragt werden. 

  • Stufe 4: Ausarbeitung des Curriculums durch die C-AG

    In der ersten, konstituierenden Sitzung der Arbeitsgruppe ist ein Besuch durch ein*e Vertreter*in des Büro des Senates sowie ein*e Vertreter*in des DLE Finanzwesen und Controlling vorgesehen. Diese tauschen grundlegende Informationen und Hilfestellungen zur Ausarbeitung eines Curriculums mit der Arbeitsgruppe aus. 
    Aufgabe der Arbeitsgruppe ist die Ausarbeitung des neu zu beschließenden Curriculums, wobei sie durch das Büro des Senates unterstützt wird. 

    Der*die Studienprogrammleiter*in oder die Stellvertretung kann beratend an den Sitzungen der C-AG teilnehmen. 

    Für die Tätigkeit der Arbeitsgruppe gilt sinngemäß die Geschäftsordnung für Kollegialorgane

  • Stufe 5: Einreichung des Curriculums für die 1. Lesung bei der Curricularkommission

    Das fertig ausgearbeitete Curriculum wird von dem*der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe zur 1. Lesung eingereicht und von der Curricularkommission gemäß der Konformität mit den gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien des Senats in der Sitzung geprüft. Zuständig sind hier die Curricularkommissions-Vorsitzende Univ.-Prof. Dr. Maria Stassinopoulou und ihr Team (Kontakt: curricularkommission@univie.ac.at). 
    Die folgenden Unterlagen sind für die 1. Lesung erforderlich:

    • Ausformuliertes Curriculum
    • Allenfalls Unterlagen für die Qualitätssicherung: 
      • Planung des finanziellen Rahmens und Erklärung über die Verwendung der vom Rektorat vorgegebenen Budgetmittel
      • Übersicht der verwendeten Lehrveranstaltungen mit Angabe der Mitverwendung in anderen Curricula. Hier finden das zugehörige Muster

    Besteht Überarbeitungsbedarf, wird der Entwurf erneut an die curriculare Arbeitsgruppe zur Korrektur zurückverwiesen.
    Wird das Curriculum nach erfolgreicher Prüfung jedoch in 1. Lesung beschlossen, erfolgt die Veröffentlichung auf der Website der Curricularkommission zum universitätsweiten Stellungnahmeverfahren. Die curriculare Arbeitsgruppe erhält nach der 1. Lesung eine Rückmeldung der Curricularkommission. 

  • Stufe 6: Stellungnahmeverfahren

    Nach Veröffentlichung des geplanten Curriculums auf der Seite der Curricularkommission und der Einleitung des Stellungnahmeverfahrens besteht für alle Universitätsangehörige die Möglichkeit, innerhalb einer 4-wöchigen Frist eine Stellungnahme zum Curriculum abzugeben. Die Stellungnahmen werden an die curriculare Arbeitsgruppe weitergeleitet. Das Rektorat hat, ebenfalls innerhalb einer Frist von 4 Wochen eine abschließende Stellungnahme, insbesondere hinsichtlich finanzieller Bedeckbarkeit, die durch die DLE Finanzwesen und Controlling geprüft wird, abzugeben. 

  • Stufe 7: Überarbeitung des Curriculums durch die C-AG

    Die Arbeitsgruppe hat die Rückmeldungspunkte der Curricularkommission einzuarbeiten. Nach der Weiterleitung der eingelangten Stellungnahmen, hat sich die Arbeitsgruppe nachweislich (Protokoll) mit allen Anregungen auseinanderzusetzen. 
    Die beschlussreife Fassung des Curriculums ist schließlich gemeinsam mit dem Beschlussprotokoll der letzten Sitzung an die Curricularkommission für die 2. Lesung zu übermitteln. 

  • Stufe 8: Einreichung des Curriculums für die 2. Lesung bei der Curricularkommission

    Die übermittelte Fassung des Curriculums wird für die endgültige Beschlussfassung in 2. Lesung behandelt. 

    Bei Zurückweisung in zweiter Lesung wird das Curriculum mit Rückmeldung erneut an die Arbeitsgruppe zurückverwiesen. Wird das Curriculum durch die Curricularkommission beschlossen, erfolgt die Weiterleitung zur Genehmigung an den Senat. 

  • Stufe 9: Genehmigung des Curriculums durch den Senat

    Das in zweiter Lesung beschlossene Curriculum muss in einer Sitzung des Senates behandelt und laut den gesetzlichen Vorgaben vom Senat genehmigt werden. Wird das Curriculum befürwortet und angenommen, ist der Einreichungsprozess beendet. 

  • Stufe 10: Veröffentlichung im Mitteilungsblatt

    Nach der Beschlussfassung im Senat wird die Fassung des Curriculums an die Redaktion des Mitteilungsblattes weitergeleitet und im nächsten Mitteilungsblatt der Universität Wien unter "Curricula" veröffentlicht. 

    Neue Curricula bzw. Erweiterungscurricula sowie (geringfügige) Änderungen bestehender Curricula treten mit 1. Oktober desselben Jahres in Kraft, sofern diese vor dem 1. Juli im Mitteilungsblatt verlautbart wurden. Bei Veröffentlichungen nach dem 30. Juni erfolgt das Inkrafttreten mit 1. Oktober des Folgejahres. 

 Vorgehensweise im abgekürzten Verfahren

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  • Stufe 1: Anhörung der Studienkonferenz

    Die Studienkonferenz ist zu den geplanten Änderungen im Curriculum anzuhören. 

  • Stufe 2: Veröffentlichung

    Die geplanten Änderungen sowie eine Begründung für diese sind an die Curricularkommission zu übermitteln. Bitte stellen Sie ein Dokument bereit, in der die geplanten Änderungen nachvollziehbar dargestellt und begründet werden. Das für das Mitteilungsblatt notwendige Dokument wird vom Büro des Senates vorbereitet. 

    Die Veröffentlichung erfolgt danach auf der Website der Curricularkommission und es wird das vierwöchige Stellungnahmeverfahren eingeleitet. Eine Aufforderung zur Stellungnahme wird den fachlich betroffenen Universitätsmitarbeitenden sowie den Studierenden des betroffenen Studiums von der Studienprogrammleitung übermittelt. 

  • Stufe 3: Stellungnahme zu der finanziellen Bedeckbarkeit

    Zur Prüfung werden die Dokumente mit den Änderungen automatisch an die DLE Finanzwesen und Controlling weitergeleitet, die die finanzielle Bedeckbarkeit prüft. Bei etwaigen Problemen erfolgt eine gesonderte Rückmeldung. 

  • Stufe 4: Einbringung bei der Curricularkommission

    Nach der 4-wöchigen Stellungnahmefrist wird vom Rektorat eine Stellungnahme, die auch Angaben zu der finanziellen Bedeckbarkeit beinhalten, bzw. von der Studienprogrammleitung allenfalls eine Gegenstellungnahme zu eingelangten Stellungnahmen an die Curricularkommission übermittelt.

  • Stufe 5: Beschluss der Curricularkommission

    Im Vergleich zum ordentlichen Verfahren, ist bei geringfügigen Änderungen lediglich eine Lesung für die Behandlung des Curriculums durch die Kommission notwendig. 

  • Stufe 6:Beschluss durch den Senat
  • Stufe 7: Veröffentlichung im Mitteilungsblatt
  • Inkrafttreten

    Änderungen von Curricula und Studienplänen treten (wie im ordentlichen Verfahren) mit dem auf die Kundmachung folgenden 1. Oktober in Kraft, sofern das Curriculum vor dem 1. Juli des laufenden Jahres im Mitteilungsblatt verlautbart wurde. 

    Erfolgte die Kundmachung im Mitteilungsblatt nach dem 30. Juni ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. Oktober des Folgejahres.