Die Lehrbefugnis an der Universität Wien wird auf Antrag für ein ganzes wissenschaftliches Fach vom Rektorat erteilt. Dem Antrag sind eine Habilitationsschrift (Monographie oder Sammelhabilitation) und weitere wissenschaftliche Publikationen sowie Nachweise über abgehaltene Lehre anzuschließen.
Voraussetzung für die Einreichung einer Habilitationsschrift ist der Nachweis hervorragender wissenschaftlicher und didaktischer Qualifikationen - näher Informationen dazu finden Sie im "Satzungsteil zur Habilitation der Universität Wien".

Der Senat setzt im Habilitationsverfahren eine entscheidungsbefugte Kommission mit höchstens 9 Mitgliedern ein. Die Hälfte der Kommissionsmitglieder müssen Universitätsprofessor*innen sein, mindestens ein Mitglied ist je aus der Gruppe der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen und der fortgeschrittenen Studierenden (mind. 60 ECTS bereits absolviert) zu bestimmen.  

Die Universitätsprofessor*innen des Senates bestellen aus dem Vorschlag der Universitätsprofessor*innen des Fachbereichs der Habilitation mindestens drei qualifizierte Gutachter*innen für die Begutachtung der Habilitationsschrift und der vorgelegten wissenschaftlichen Arbeiten. 
Gutachter*innen haben zu prüfen, ob:

  • die Arbeiten methodisch einwandfrei einzustufen sind.
  • die Arbeiten neue wissenschaftliche Ergebnisse beinhalten.
  • der*die Habilitationswerber*in das angestrebte Fach wissenschaftlich beherrscht.

Weiters haben zwei Mitglieder der Habilitationskommission, davon mindestens ein*e Studierende*r ein Gutachten über die didaktischen Fähigkeiten der*des Habilitationswerbers*in anzufertigen.
Aufgrund der Gutachten hat die Habilitationskommission in getrennten Beschlüssen zu entscheiden, ob die wissenschaftliche und didaktische Eignung für die Verleihung der Lehrbefugnis vorliegt. Beim Beschluss über die wissenschaftliche Eignung gibt die Mehrheit der Habilitierten den Ausschlag.

Die Verfahrensakten werden an das Rektorat weitergegeben, welches auf Grundlage der Beschlüsse den Bescheid ausstellt. 

 

Auf diesen Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zum Einreichungsprozess der Habilitation und den gesetzlichen Grundlagen bzw. zu aktuell eingesetzten und bereits abgeschlossenen Kommissionen.

Bei Fragen zur Abwicklung wenden Sie sich bitte an das zuständige Dekanat/Zentrumsbüro: Hier finden die Liste der Fakultäten und Zentren an der Universität Wien. 

Informationen zur Einreichung

Das Habilitationsverfahren beginnt mit der Einreichung des Erhebungsblattes.
Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen (Zulässigkeitsprüfung) durch den*die Dekan*in und durch das Rektorat, hat die/das zuständige Fakultät/Zentrum das Erhebungsblatt gemäß der Richtlinie des Senats und der Vorgaben auf dem Erhebungsblatt korrekt auszufüllen.
Das vom*von der Organisationsleiter*in unterfertigte Erhebungsblatt ist per PDF (und als Word-Dokument) an senat@univie.ac.at zu überbringen.

Hier können Sie die aktuelle Mustervorlage des Erhebungsblattes downloaden:

 Gebühren

Die Vergebührung erfolgt nach dem Gebührengesetz in der Fassung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Valorisierung der festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetz (GebG-ValV 2007) und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Ansuchen: 47,30 Euro
  • Beilagen: 3,90 Euro je Bogen, jedoch nicht mehr als 21,80 Euro pro Beilage
  • Bescheid: 83,60 Euro

Weitere Details zu den Gebühren finden Sie im Mitteilungsblatt vom 18.2.2005 und in den Fassungen vom 23.1.2006, und 10.7.2007 und 1.7.2011.

 

 Gesetzliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen des Habilitationsverfahrens sind das Universitätsgesetz 2002 § 103, der Satzungsteil der Universität Wien zur Habilitation sowie das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991-AVG (Wiederverlautbarung), BGBl. Nr. 51/1991 idgF.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Richtlinien für das Habilitationsverfahren.