Habilitationsverfahren
Die Habilitationskommission und dessen Mitglieder werden in Sitzungen des Senates ernannt und eingesetzt. Die Kommission besteht aus höchstens 9 Mitgliedern, die sich aus der Gruppe der Universitätsprofessor*innen, des wissenschaftlichen Personals und der Studierenden zusammensetzen.
Richtlinien und Vorgehen
Im Habilitationsverfahren gilt als Rechtsgrundlage insbesondere...
- das Universitätsgesetz § 103 (2002)
- der Satzungsteil der Universität Wien zur Habilitation
Folgende Richtlinien gibt es für die Senatsaufgaben im Habilitationsverfahren:
Einreichung und Gebühren
Hier können Sie das Muster für das notwendige Erhebungsblatt im Habilitationsantrag als Word-Dokument downloaden:
Die Vergebührung erfolgt nach dem Gebührengesetz in der Fassung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Valorisierung der festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetz (GebG-ValV 2007):
Ansuchen: 47,30 Euro
Beilagen: 3,90 Euro je Bogen, jedoch nicht mehr als 21,80 Euro pro Beilage
Bescheid: 83,60 Euro
Details zu den Gebühren finden Sie im Mitteilungsblatt vom 18.2.2005 und in den Fassungen vom 23.1.2006, und 10.7.2007 und 1.7.2011.
Weitere Informationen
Bei Fragen zur Abwicklung wenden Sie sich an bitte an das zuständige Dekanat/Zentrumsbüro: Liste der Fakultäten und Zentren
Bei Fragen zur Einsetzung der Habilitationskommissionen und zur Bestellung der Gutachter*innen steht Ihnen Frau Dr. Roehlich zur Verfügung: nicola.roehlich@univie.ac.at