Aufgaben des Senats und seiner Kommissionen
Dem Senat stehen zwei Kommissionen zur Erfüllung der Aufgaben unterstützend zur Verfügung:
die Curricular- und Rechtsmittelkommission.
Die Curricularkommission beschließt Curricula und Änderungen von Curricula für ordentliche und außerordentliche Studien. Auskünfte zu curricularen Angelegenheiten erhalten Sie von unseren Mitarbeiterinnen im Senatsbüro.
Die Rechtsmittelkommission bereitet Gutachtenentwürfe gemäß § 46 des UGs zur Genehmigung für den Senat vor.
Im Berufungs- und Habilitationsverfahren setzt der Senat außerdem Berufungs- und Habilitationskommissionen ein.
Im Mitteilungsblatt der Universität Wien finden Sie die vom Senat erlassenen Verordnungen wie z.B. Satzung und Curricula.
Aufgabenbereiche im Überblick
- Erlassung von Curricula für ordentliche, außerordentliche Studien und Lehrgänge:
Auf Vorschlag der Curricularkommission - Satzung:
Erlassung und Änderung auf Vorschlag des Rektorats - Universitätsrat:
- Wahl von derzeit 4 Mitgliedern
- Änderung der Größe durch den Senat mit qualifizierter Mehrheit - Rektor*innenwahl:
- Zustimmung zur Ausschreibung
- Erstellung eines Dreiervorschlags für die Wahl an den Universitätsrat - Vizerektor*innen:
- Stellungnahme zum Vorschlag des Rektorats zur Anzahl, zum Beschäftigungsausmaß und zum Wahlvorschlag - Entwicklungsplan und Organisationsplan: Zustimmung zu dem vom Rektorat vorgelegten Entwürfen binnen zwei Monaten. Bei nicht fristgerechter Zustimmung ist der Entwicklungsplan/Organisationsplan dennoch an den Universitätsrat weiterzuleiten.
- Organisationseinheiten:
Stellungnahme an das Rektorat vor der Zuordnung von Personen zu einzelnen Organisationseinheiten durch das Rektorat
- Beschwerdevorentscheidungsverfahren:
Abgabe von Gutachten - Habilitations- und Berufungsverfahren:
Nähere Details auf den einzelnen Seiten - Schiedskommissionsmitglieder:
Nominierung je eines weiblichen, männlichen Mitglieds und Ersatzmitglieds - Einrichtung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
- Ethikkommission:
- Bestellung eines Mitglieds und von zwei Ersatzmitgliedern
- Mitwirkung bei der Bestellung weiterer Mitglieder - Kollegialorgane:
- Einsetzung von Kollegialorganen im Rahmen der Bestimmungen des UG 2002
- Genehmigung der Durchführung von Beschlüssen der entscheidungsbefugten Kollegialorgane
- Erlassung von Richtlinien für die Tätigkeit von Kollegialorganen - Einteilung des Studienjahres
- Akademische Grade/Bezeichnungen:
Festlegung von akademischen Graden und Bezeichnungen für Absolvent*innen von Universitätslehrgängen - Promotion sub auspiciis praesidentis:
Feststellung über das Vorliegen der Voraussetzungen