Berufungsverfahren

Die im Berufungsverfahren eingesetzte Kommission wird in Sitzungen des Senates bestimmt und eingesetzt. Die Größe ist dabei abhängig von der Fakultät oder dem Zentrum, wobei die Hälfte der Mitglieder stets aus Professor*innen sowie ein Mitglied aus dem Kreis der Studierenden gewählt wird. 

 

 Richtlinien und Vorgehen

Die Rechtsgrundlagen für Berufungsverfahren finden sich insbesondere in den §§ 97 bis 99 des Universitätsgesetzes. 

 

Folgende Richtlinien gelten für die Senatsaufgaben im Berufungsverfahren: 

 Einreichung und Ablauf

Für die Einsetzung einer Berufungskommission muss das folgende Erhebungsblatt ausgefüllt und im Senat fristgerecht eingereicht werden. Als fristgerecht eingelangt gelten Anträge, die spätestens 10 Tage vor der nächsten Senatssitzung eingereicht wurden.

In der Senatssitzung werden die Kommissionen eingesetzt und alle Beteiligten über die Einsetzung und weitere Vorgehensweise informiert.
Den weiteren Verlauf des Berufungsverfahrens können Sie der Seite des Berufungsservices entnehmen: 
Verfahrensablauf im Berufungsverfahren

 Weitere Informationen

Bei Fragen zur Abwicklung wenden Sie sich an bitte an die Personalabteilung und Frau Mag. Elisabeth Schramm: elisabeth.schramm@univie.ac.at

Bei Fragen zur Einsetzung der Berufungskommissionen und zur Bestellung der Gutachter steht Ihnen Frau Dr. Roehlich zur Verfügung: nicola.roehlich@univie.ac.at