Detaillierte Informationen zum Berufungsverfahren und dessen Verfahrensablauf finden Sie auf der Seite des Berufungsservices

Die Erstellung des Dreiervorschlags für die Besetzung einer Professur obliegt einer vom Senat auf Vorschlag der jeweiligen Organisationseinheit eingesetzten Berufungskommission auf Grundlage der eingeholten Gutachten. Der Senat legt die Größe und Zusammensetzung der Berufungskommission fest. Empfehlenswert ist ein Gesamtverhältnis von 5:2:2 aus dem Kreis der Universitätsprofessor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Studierenden.
Hier finden Sie nähere Informationen zu den Senatsaufgaben im Berufungsverfahren. Details zu Rechtsgrundlagen für Berufungsverfahren finden Sie in §§ 97 bis 99 UG.

Die nominierten Mitglieder der/des Fakultät/Zentrums müssen gemäß eines demokratischen kurialen Meinungsbildungsprozesses ausgewählt werden. Wie der Mehrheitsbeschluss für nominierte Mitglieder zustande kam (z.B. Beschluss in vollständiger Versammlung, elektronische Abstimmung, etc.), muss am Erhebungsblatt eindeutig vermerkt sein. Die Kollegialorgane werden dann vom Senat bestellt. 

Analog zum Habilitationsverfahren sind im Berufungsverfahren drei (i.d.R. externe) Gutachter*innen sowie grundsätzlich ein*e Ersatzgutachter*in vom Senat zu bestellen.

 Einreichung

Für die Einsetzung einer Berufungskommission muss das folgende Erhebungsblatt ausgefüllt und fristgereicht eingereicht werden. Als fristgerecht eingelangt gelten Anträge, die spätestens 10 Tage vor der nächsten Senatssitzung eingereicht wurden. 

In der darauffolgenden Senatssitzung wird die Kommission eingesetzt und alle Beteiligten über die Einsetzung und weitere Vorgehensweise informiert. 

 

Hier können Sie die aktuelle Mustervorlage des Erhebungsblattes downloaden: