Berufungsverfahren
Rechtsgrundlage für Berufungsverfahren sind insbesondere die §§ 97 bis 99 Universitätsgesetz 2002.
Erhebungsblatt für die Einsetzung einer Berufungskommission (doc)
Den Ablaufplan für Berufungsverfahren finden Sie unter: http://berufungsverfahren.univie.ac.at/
Bei Fragen zur Abwicklung wenden Sie sich an bitte an die Personalabteilung (elisabeth.schramm@univie.ac.at).
Bei Fragen zur Einsetzung der Berufungskommissionen und zur Bestellung der Gutachter steht Ihnen Frau Dr. Roehlich zur Verfügung (nicola.roehlich@univie.ac.at).