Promotion sub auspiciis praesidentis

Die Promotion sub auspiciis praesidentis ist eine spezifisch österreichische Form der Auszeichnung hervorragender Schul- und Studienleistungen.

 

 Richtlinien

Rechtsgrundlage ist das 

sowie die zugehörigen Fassungen und Änderungen:

 Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Promotion sub auspiciis praesidentis sind

  • die Absolvierung der gesamten Sekundarstufe II (obere Klassen einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule) mit Auszeichnung
  • die Ablegung der Reifeprüfung mit Auszeichnung
  • die Absolvierung der einschlägigen Studien ausnahmslos mit sehr gut, d.h.

    im modularisierten dreigliedrigen Studiensystem (Bologna-System):
    -    Absolvierung aller Module des einschlägigen Bachelor- und Masterstudiums mit sehr gut
    -    Beurteilung der Masterarbeit und der Defensio (Abschlussprüfung) mit sehr gut
    -    Absolvierung des Doktoratsstudiums, Beurteilung der Dissertation und Ablegung der Defensio
         (Abschlussprüfung) mit sehr gut

    [nach dem zweigliedrigen Studiensystem:
    -    Absolvierung aller Diplomteilprüfungen mit sehr gut
    -    Beurteilung der Diplomarbeit und der Diplomprüfung mit sehr gut
    -    Absolvierung des Doktoratsstudiums, Beurteilung der Dissertation und Ablegung der Defensio  
         (Abschlussprüfung) mit sehr gut]

Die universitären Leistungen sind grundsätzlich in einer im Durchschnitt normalen Studiendauer, welche im jährlich erscheinenden Statistischen Taschenbuch – Hochschulen/Forschung des bmbwf veröffentlicht werden und nicht der Regelstudiendauer entspricht, zu erbringen.
Eine längere Studiendauer kann bei Vorliegen triftiger, das sind jedenfalls nicht von den Antragsteller*innen zu vertretende Gründe, (z.B. Krankheit, Unterbrechung des Studiums aus materiellen Gründen) entschuldigt werden.

 Einreichung und Unterlagen

Der (formlose) Antrag ist an den Senat der Universität Wien (senat@univie.ac.at) zu richten, der das Vorliegen der Voraussetzungen festzustellen hat.
Der Antrag ist im zuständigen StudienServiceCenter einzubringen - hier finden Sie eine Liste aller SSCs.

 

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag vorzulegen:

  • Lebenslauf
  • Ringmaß (Umfang)
  • Schulzeugnisse der Sekundarstufe II (Oberstufe)
  • Reifezeugnis
  • Abschlusszeugnis des Bachelorstudiums und Verleihungsbescheid
  • Abschlusszeugnis des Masterstudiums (ggf. Diplomprüfungszeugnisse, Beurteilung der
    Diplomarbeit und der Diplomprüfung) und Verleihungsbescheid
  • Abschlusszeugnis des Doktoratsstudiums 
  • Empfehlungsschreiben einer*s habilitierten Universitätslehrer*in
  • Geburtsurkunde
  • Staatbürgerschaftsnachweis
  • Strafregisterauszug

Bei Überschreitung der im Durchschnitt normalen Studiendauer sind die Entschuldigungsgründe darzulegen und zu dokumentieren; auch im Empfehlungsschreiben sollte auf die die Studienzeit verlängernden Umstände eingegangen werden.


Im StudienServiceCenter wird die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft. Der Antrag ist amtswegig durch folgende Unterlagen zu ergänzen und an den Senat weiterzuleiten:

  • Zusammenstellung aller Ausbildungsdaten
  • Bestätigung der*s Doktoratsstudienprogrammleiter*in
  • Studienbuchblatt der*s Antragsteller*in
  • Beurteilung der Master(Diplom)Arbeit
  • Prüfungsprotokoll
  • Beurteilung der Dissertation
  • Prüfungsprotokoll

 Verleihung

Diese besondere Art der Verleihung ist allen Absolvent*innen, die die Voraussetzungen erfüllen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit zugänglich.

Die akademische Feier der Promotion sub auspiciis praesidentis findet jährlich am dies academicus (Gründungstag) der Universität Wien am 12. März statt. Fällt dieser Tag auf einen Samstag oder Sonntag, finden die Feierlichkeiten am zuvor liegenden Freitag oder nachfolgenden Montag statt.

Wichtiger Hinweis

Die Zulassung zur Promotion sub auspiciis praesidentis erfolgt ausschließlich auf Antragstellung. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach Abschluss des Doktoratsstudiums, ob Sie die Vorraussetzungen für eine Promotion sub auspiciss praesidentis erfüllen. Da im Falle einer Promotion sub auspiciis praesidentis kein Verleihungsbescheid ausgestellt wird, dürfen Sie den gem. § 87 Abs 1 UG amtswegig übermittelten Verleihungsbescheid keinesfalls übernehmen!

Absolvent*innen, die zu einer Promoition sub auspiciis praesidentis zugelassen werden, erhalten interimistisch einen Feststellungsbescheid des Senates über das Vorliegen der Voraussetzungen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen neben den Mitarbeiter*innen der SSCs auch Dr. Nicola Roehlich, Tel. +43/1/4277/12921, email: nicola.roehlich@univie.ac.at, zur Verfügung.