Die Promotion sub auspiciis praesidentis ist eine spezifisch österreichische Form der Auszeichnung hervorragender Schul- und Studienleistungen.
Nähere Informationen dazu finden im Bundesgesetz über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundepräsidenten, bzw. in den dazugehörigen Fassungen und Änderungen BGBl. Nr. 219/1960, Nr. 405/1968 und I Nr. 96/2023.
Voraussetzungen für eine Promotion sub auspiciis praesidentis:
- Absolvierung der gesamten Sekundarstufe II mit Auszeichnung
- Ablegung der Reifeprüfung mit Auszeichnung
- Absolvierung der einschlägigen Studien ausnahmslos mit "sehr gut", d.h.
im modularisierten dreigliedrigen Studiensystem (Bologna):
- Absolvierung aller Module des einschlägigen Bachelor- und Masterstudiums mit "sehr gut"
- Beurteilung der Masterarbeit und der Defensio mit "sehr gut"
- Absolvierung des Doktoratsstudiums, Beurteilung der Dissertation und Ablegung der Defensio
mit "sehr gut"
[nach dem zweigliedrigen Studiensystem:
- Absolvierung aller Diplomteilprüfungen mit "sehr gut"
- Beurteilung der Diplomarbeit und der -prüfung mit "sehr gut"
- Absolvierung des Doktoratsstudiums, Beurteilung der Dissertation und Ablegung der Defensio
mit "sehr gut"]
Studiendauer:
Die universitären Leistungen sind grundsätzlich in einer im Durchschnitt normalen Studiendauer (welche im jährlich erscheinenden "Statistischen Taschenbuch - Hochschulen/Forschung" des bmbwf veröffentlicht wird) und nicht der Regelstudiendauer entspricht, zu erbringen.
Eine längere Studiendauer kann bei Vorliegen triftiger, das sind jedenfalls nicht von der/dem Antragsteller*in zu vertretende Gründe (z.B. Erkrankung, Unterbrechung des Studiums aus materiellen Gründen) entschuldigt werden.
Einreichung und Unterlagen
Der Antrag auf Promotion ist im zuständigen StudienServiceCenter einzubringen.
Nachdem dieses die Vollständigkeit geprüft und ergänzt hat, wird der Antrag an den Senat der Universität Wien (senat@univie.ac.at) weitergeleitet, der die Erfüllung der Voraussetzungen festzustellen hat.
Achtung: Wenn Sie eine Antragstellung in Betracht ziehen, dürfen Sie nach Abschluss Ihres Doktorats-/PhD-Studiums den Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades "Doktor*in" oder "Doctor of Philosophy" NICHT übernehmen. Erwächst der Verleihungsbescheid in Rechtskraft, ist eine Promotion sub auspiciis praesidentis nicht mehr zulässig!
Benötigte Unterlagen:
- Formloser an den Senat gerichteter Antrag auf Zulassung zur Promotion sub auspiciis praesidentis, darin enthalten:
Anmerkung: Bei Überschreitung der durchschnittlich normalen Studiendauer sind die Gründe darzustellen und entsprechende Nachweise vorzulegen; auch bei Empfehlungsschreiben sollte auf die die Studienzeit verlängernden Umstände eingegangen werden.
- Lebenslauf
- Ringmaß (Umfang)
- Jahreszeugnisse der Sekundarstufe II (Oberstufe)
- Reifeprüfungs-/Maturazeugnis
- Abschlusszeugnis und Verleihungsbescheid des Bachelorstudiums
- Abschlusszeugnis und Verleihungsbescheid des Masterstudiums (ggf. Diplomprüfungszeugnisse, Beurteilung der Diplomarbeit und -prüfung)
- Abschlusszeugnis des Doktoratsstudiums
- Empfehlungsschreiben einer/s habilitierten Universitätslehrer*in
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Strafregisterauszug
Die Vollständigkeit der Unterlagen wird im StudienServiceCenter geprüft. Der Antrag ist amtwegig durch die folgenden Unterlagen zu ergänzen und an den Senat weiterzuleiten:
- Zusammenstellung aller Ausbildungsdaten
- Bestätigung der/s Doktoratsstudienprogrammleiter*in
- Studienbuchblatt der/s Antragssteller*in
- Beurteilung der Master- (Diplom-) arbeit
- Prüfugsprotokoll
- Beurteilung der Dissertation
- Prüfungsprotokoll
Verleihung
Die Verleihung der Promotion sub auspiciis praesidentis ist allen Absolvent*innen, die die Voraussetzungen erfüllen, unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit zugänglich.
Die akademische Feier der Promotion findet jährlich am Dies Academicus (Gründungstag) der Universität Wien am 12. März statt. Fällt dieser Tag auf einen Samstag oder Sonntag, finden die Feierlichkeiten am zuvor liegenden Freitag oder nachfolgenden Montag statt.