Allgemeine Informationen

Universitätslehrgänge dienen der Fort- und Weiterbildung und sind als außerordentliche Studien an der Universität Wien eingerichtet. Von den Studierenden ist ein Lehrgangsbeitrag zu entrichten.

Unterschieden wird zwischen

  • Universitätslehrgängen, bei denen die Absolvent*innen die akademische Bezeichnung „Akademische Expertin“ bzw „Akademischer Experte" mit einem die Inhalte des jeweiligen Lehrgangs charakterisierenden Zusatz verliehen wird: Diese Universitätslehrgänge weisen einen Umfang von mindestens 60 ECTS auf.
  • Außerordentliche Bachelorstudien: Der Arbeitsaufwand beträgt 180 ECTS.
  • Außerordentliche Masterstudien: Der Arbeitsaufwand beträgt 120 ECTS. In Ausnahmefällen kann dieser auch darunter liegen, wenn dieser in Umfang und Anforderungen mit mehreren fachlich in Frage kommenden ausländischen Masterstudien vergleichbar ist.

Alle Informationen (wie auch die konsolidierten Fassungen der Curricula) zu den an der Universität Wien eingerichteten Weiterbildungsprogrammen finden Sie auf der Website des Postgraduate Centers.

Neueinrichtung von Universitätslehrgängen

Bei der Erlassung von Curricula von Universitätslehrgängen (sowie bei deren Abänderung) ist das curriculare Verfahren einzuhalten. Sie müssen von der Curricularkommission beschlossen und vom Senat genehmigt werden. Anders als bei ordentlichen Studien, bei denen das Inkrafttreten mit 1. Oktober gesetzlich vorgegeben ist, wird bei Universitätslehrgängen im Curriculum festgelegt, wann dieses in Kraft tritt.

Für die Ausarbeitung des Curriculums wird jeweils eine curriculare Arbeitsgruppe (C-AG) eingesetzt (vgl. § 10 der Richtlinie zur Tätigkeit der Curricularkommission). Diese muss aus mindestens 5 Mitgliedern bestehen und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Mindestens 50% der Mitglieder müssen dem wissenschaftlichen Personal der Universität Wien angehören.
  • Zwei Mitglieder sind von der*dem Dekan*in bzw. von der*dem Zentrumsleiter*in nach Anhörung der Fakultäts- oder Zentrumskonferenz und der zuständigen Studienprogrammleitung zu nominieren. 
  • Ein*e Proponent (die*der voraussichtliche Lehrgansleiter*in), die*der habilitiert sein muss, muss jedenfalls Mitglied in der curricularen Arbeitsgruppe sein.

Bei Fragen zur Neueinrichtung von Universitätslehrgängen (bzw. zur Änderung bestehender) wenden Sie sich bitte an Mag. Tanja Prinz, Program Development und stv. Leiterin Postgraduate Center.

 Arbeitsbehelfe

Ein aktuelles Mustercurriculum finden Sie hier zum Download: