Allgemeine Informationen
Ein Erweiterungscurriculum ist nach der Eigendefinition der Universität Wien „ein modularisiertes Minicurriculum“ mit einem normierten ECTS-Punkte-Rahmen. In der Regel haben Erweiterungscurricula einen Umfang von 15 ECTS-Punkten. Fachfremde Erweiterungscurricula können von Studierenden eines Bachelorcurriculums gewählt werden, sofern letzteres die Absolvierung von einem oder mehreren Erweiterungscurricula als Studienbestandteil vorsieht. Erweiterungscurricula ermöglichen die Beschäftigung mit Themenbereichen, die nicht vom Kernstudium abgedeckt sind. Erweiterungscurricula sind in Module zu gliedern und unterliegen bei der Ausgestaltung der Module denselben Vorgaben wie Bachelor- bzw. Mastercurricula (weiterführende Information finden Sie im Kompendium).
Erweiterungscurricula werden zunächst befristet für sechs Semester mit Verlängerungsmöglichkeit nach positiver Evaluation eingerichtet (§ 7 (3) der Richtlinie des Senates zur Tätigkeit der Curricularkommission).
Die konsolidierten Fassungen der an der Uni Wien eingerichteten Erweiterungscurricula finden Sie im hier.
Einrichtung neuer Erweiterungscurricula sowie Änderung bestehender Erweiterungscurricula
Das Verfahren zur Erlassung eines neuen Erweiterungscurriculums bzw. zur Änderung bestehender Erweiterungscurricula läuft wie das Verfahren zur Erlassung eines Bachelor- bzw Mastercurriculums ab. Die genaueren Informationen zur Vorgehensweise wie auch zum Zeitplan finden Sie unter den Punkten „Einrichtung neuer Curricula“.
Besonderheiten
Studierende können Erweiterungscurricula frei wählen – mit Ausnahme jener, die Fachbereiche des eigenen Studiums abdecken. Die Ausnahmeregelung wird im Erweiterungscurriculum definiert.
Registrierungslimitierungen: Es ist möglich, die Zahl der Studierenden, die sich für ein geplantes Erweiterungscurriculum registrieren können, auf eine bestimmte Anzahl zu beschränken – dies ist jedoch nur möglich, wenn die Notwendigkeit dieser Limitierung gegenüber der Curricularkommission besonders begründet werden kann.
In diesem Fall wird in „§ 3 Registrierungsvoraussetzungen“ eine Anzahl an Studierenden festgelegt, die jedes Semester in das betreffende Erweiterungscurriculum aufgenommen werden können. Zudem muss ein „Auswahlverfahren“ normiert werden, nach dem die entsprechende Anzahl an Studierenden bestimmt wird. Dieses Auswahlverfahren sollte möglichst wissensbasiert (beispielsweise ein Multiple-Choice-Test über ein angegebenes Lehrbuch) und transparent gestaltet werden.
Studierende können sich zu Lehrveranstaltungen des gewählten Erweiterungscurriculums erst nach vollständig absolvierter Studieneingangs- und Orientierungsphase ihres zugrundeliegenden Bachelorstudiums anmelden.
Arbeitsbehelf
Eine Vorlage zur Erstellung von Erweiterungscurricula finden Sie hier.