Einrichtung neuer Curricula

Das Verfahren bei der Erstellung neuer Curricula und dessen zeitlicher Ablauf ist an rechtliche Vorgaben gebunden und gliedert sich in die folgenden 10 Stufen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung neuer Curricula sind im UG 2002 (§§ 51, 54 und 124) sowie im studienrechtlichen Teil der Satzung der Universität Wien festgehalten.

Für die Tätigkeit der curricularen Arbeitsgruppen gilt die Richtlinie des Senats zur Tätigkeit der Curricularkommission und sinngemäß die Geschäftsordnung für Kollegialorgane.

Studienprogrammleiter*innen finden detaillierte Informationen zur Entwicklung von Curricula im Handbuch (u:wiki)

 

Achtung: Die Einhaltung des Zeitplans ist bei der Einrichtung neuer Curricula wesentlich! 

 Vorgehensweise

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  • Stufe 1: Vorverfahren und Antragsstellung

    Für die Einrichtung neuer Studien und Curricula sowie für deren Änderung ist ein Antrag durch die zuständige Studienprogrammleitung im Rektorat (Vizerektorin für Studium und Lehre) und bei der Curricularkommission (Vorsitzende) der Universität Wien einzureichen. Soll ein neues Curriculum erlassen werden, für das es keine Studienprogrammleitung gibt, tritt an deren Stelle die Studienprogrammleitung eines fachlich nahe stehenden Studiums.

    Der Antrag kann auch von einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder der Studienkonferenz vorgelegt werden.

    Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Beschreibung des geplanten Vorhabens
    • Ressourcenabschätzung durch die zuständige Studienprogrammleitung
    • Stellungnahme der involvierten Fakultät/en
    • Vorschlag zur Größe der einzusetzenden Arbeitsgruppe (2:2:2, 3:3:3 oder 4:4:4, bei interdisziplinären Arbeitsgruppen bis zu 6:6:6; nach Möglichkeit ist auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis Bedacht zu nehmen)
    • Angabe der Mitglieder der Arbeitsgruppe nach ordnungsgemäßer Nominierung durch die Kurien


    Die Einreichung des Antrags muss per E-Mail an die Vizerektorin für Studium und Lehre sowie an die Vorsitzende der Curricularkommission erfolgen.

    Soll ein bestehendes Curriculum geändert werden, so besteht die Möglichkeit, im Vorfeld Datenanalysen der Besonderen Einrichtung für Qualitätssicherung einzuholen, um datenbasiert einschätzen zu können, welche curricularen Änderungen sinnvoll bzw. erforderlich sind. Auf dieser Basis können das Konzept und der Antrag für die curriculare Änderung zielführend formuliert werden. Hier finden Sie nähere Informationen zum Angebot der Besonderen Einrichtung für Qualitätssicherung

  • Stufe 2: Eingangsprüfung durch Rektorat und Curricularkommission

    Der vollständig eingelangte Antrag wird vom Rektorat und von der Curricularkommission auf folgende Kriterien hin überprüft und bewertet:

    • Konformität mit gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien des Senates
    • Finanzierbarkeit
    • Übereinstimmung mit den Zielen des Entwicklungsplans
    • Verhältnis zu anderen beabsichtigen Curricularentwürfen (Überschneidungen, Mitverwendung von Modulen aus anderen Fachbereichen, etc.)
    • curriculare Kennzahlen betreffend Studierbarkeit

    Nach der Bewertung dieser Kriterien, und u.U. mit enthaltenen Empfehlungen hinsichtlich des finanziellen Rahmens oder der Zusammensetzung der C-AG, wird in der Regel ein Vorgespräch mit der Studienprogrammleitung, dem Rektorat (Vizedirektorin für Studium und Lehre) sowie der Vorsitzenden der Curricularkommission geführt.

  • Stufe 3: Einsetzung der curricularen Arbeitsgruppe (C-AG)

    Auf Basis des Antrags und des Ergebnisses des Vorgesprächs wird ein Arbeitsauftrag erstellt und eine Arbeitsgruppe durch die Curricularkommission eingesetzt.

    Bei einschlägigen Studien/Curricula setzt sich die Arbeitsgruppe aus 6 bis 12 Mitgliedern zusammen, bei fakultäts- oder zentrumsübergreifenden Studien können bis zu 18 Personen eingesetzt werden und bei Doktoratsstudien bis zu 24 Personen. Unabhängig von der Größe setzt sich die Gruppe zu gleichen Teilen aus Universitätsprofessor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Studierenden zusammen. 

    Vertreter*innen der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb sind von den Angehörigen der jeweiligen Personengruppe jener Fakultät/jenes Zentrums zu entsenden, die für die Betreuung des betreffenden Studiums zuständig ist. Die Vertreter*innen der Studierenden sind nach den Bestimmungen des Hochschülerschaftsgesetzes zu bestellen.

    Die Studienprogrammleitung wird per E-Mail über die Einsetzung der Arbeitsgruppe informiert und hat einen Termin für die konstituierende Sitzung zu organisieren und bekanntzugeben. Außerdem erhält die Arbeitsgruppe den von Rektorat und Curricularkommission erstellten Arbeitsauftrag (siehe oben). Darin wird der Rahmen für die curriculare Arbeit festgelegt, zusätzlich kann auch die Zusammenarbeit mit bereits eingerichteten Arbeitsgruppen beauftragt werden. 

  • Stufe 4: Ausarbeitung des Curriculums durch die C-AG

    In der ersten, konstituierenden Sitzung der Arbeitsgruppe ist ein Besuch durch ein*e Vertreter*in des Büro des Senates sowie ein*e Vertreter*in des DLE Finanzwesen und Controlling vorgesehen, um grundlegende Informationen auszutauschen, welche für die Ausarbeitung oder Änderung des Curriculums erforderlich sind. Das Büro des Senats unterstützt die Arbeitsgruppe bei ihrer Aufgabe, einen Curriculumsentwurf auszuarbeiten (ein regelmäßiger Austausch ist erforderlich).

    Die Studienprogrammleitung kann beratend an den Sitzungen der C-AG teilnehmen. 

    Für die Tätigkeit der Arbeitsgruppe gelten die Richtlinie des Senats zur Tätigkeit der Curricularkommission und sinngemäß die Geschäftsordnung für Kollegialorgane.

  • Stufe 5: Einreichung des Curriculums für die 1. Lesung bei der Curricularkommission

    Der ausgearbeitete Curriculumsentwurf wird von dem*der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe zur 1. Lesung eingereicht (curricularkommission@univie.ac.at) und von der Curricularkommission auf Konformität mit den gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien des Senats in der Sitzung geprüft.
    Folgende Unterlagen sind für die 1. Lesung erforderlich:

    • ausformuliertes/geändertes Curriculum
    • allenfalls Unterlagen für die Qualitätssicherung: 
      • Planung des finanziellen Rahmens und Erklärung über die Verwendung der vom Rektorat vorgegebenen Budgetmittel
      • Übersicht der verwendeten Lehrveranstaltungen mit Angabe der Mitverwendung aus anderen Curricula. Eine Vorlage für diese Übersicht finden Sie hier

    Die curriculare Arbeitsgruppe erhält nach der 1. Lesung eine Rückmeldung der Curricularkommission: Besteht Überarbeitungsbedarf, wird der Entwurf erneut an die curriculare Arbeitsgruppe zur Überarbeitung zurückverwiesen. Wird der Entwurf nach erfolgreicher Prüfung in 1. Lesung beschlossen, erfolgt die Veröffentlichung auf der Website der Curricularkommission zum universitätsweiten Stellungnahmeverfahren.

  • Stufe 6: Stellungnahmeverfahren

    Nach Veröffentlichung des geplanten Curriculums bzw. der geplanten curricularen Änderungen auf der Website der Curricularkommission und der Einleitung des Stellungnahmeverfahrens besteht für alle Universitätsangehörigen die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist eine Stellungnahme zum Curriculum bzw. zu den Änderungen abzugeben. Die Stellungnahmen werden an die curriculare Arbeitsgruppe weitergeleitet. Das Rektorat hat innerhalb einer Frist von 4 Wochen eine abschließende Stellungnahme abzugeben, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Bedeckbarkeit, die durch die DLE Finanzwesen und Controlling geprüft wird. 

  • Stufe 7: Überarbeitung des Curriculums durch die C-AG

    Die curriculare Arbeitsgruppe hat die Rückmeldungspunkte der Curricularkommission einzuarbeiten. Nach der Weiterleitung der eingelangten Stellungnahmen, hat sich die Arbeitsgruppe nachweislich (Protokoll) mit allen Anregungen auseinanderzusetzen. 
    Die beschlussreife Fassung des Curriculums bzw. der curricularen Änderung ist schließlich gemeinsam mit dem Beschlussprotokoll der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe an die Curricularkommission für die 2. Lesung zu übermitteln. 

  • Stufe 8: Einreichung des Curriculums für die 2. Lesung bei der Curricularkommission

    Die übermittelte Fassung des Curriculums bzw. der curricularen Änderung wird für die endgültige Beschlussfassung in 2. Lesung behandelt. 

    Besteht Überarbeitungsbedarf, kann die Fassung mit Rückmeldung erneut an die curriculare Arbeitsgruppe zurückverwiesen werden. Wird das Curriculum bzw. die curriculare Änderung in 2. Lesung durch die Curricularkommission beschlossen, erfolgt die Weiterleitung zur Genehmigung an den Senat. 

  • Stufe 9: Genehmigung des Curriculums durch den Senat

    Das in 2. Lesung von der Curricularkommission beschlossene Curriculum bzw. die curriculare Änderung muss in einer Sitzung des Senates behandelt und gemäß den gesetzlichen Vorgaben vom Senat genehmigt werden. Wird das Curriculum bzw. die curriculare Änderung vom Senat befürwortet und angenommen, ist der Einreichungsprozess beendet. 

  • Stufe 10: Veröffentlichung im Mitteilungsblatt und Inkrafttreten

    Nach der Genehmigung durch den Senat wird die Fassung des Curriculums an die Redaktion des Mitteilungsblattes weitergeleitet und im nächsten Mitteilungsblatt der Universität Wien im Themenbereich „Curricula“ veröffentlicht. 

    Neue Curricula/Erweiterungscurricula bzw. deren Änderung treten mit 1. Oktober desselben Jahres in Kraft, sofern diese vor dem 1. Juli im Mitteilungsblatt verlautbart wurden. Bei Veröffentlichungen nach dem 30. Juni verschiebt sich das Inkrafttreten auf den 1. Oktober des Folgejahres. 

 Zeitplan für curriculare Neuerungen / Änderungen

Curricula und curriculare Änderungen treten mit dem auf die Kundmachung im Mitteilungsblatt folgenden 1. Oktober in Kraft. Falls die Veröffentlichung nach dem 1. Juli erfolgt, verschiebt sich das Inkrafttreten auf den 1. Oktober des nächstfolgenden Jahres.

Der konkrete Zeitplan für die curriculare Arbeitsgruppe wird individuell vereinbart und im Arbeitsauftrag festgehalten.

Für ein Inkrafttreten mit 1. Oktober 2025 ist grundsätzlich der folgende Zeitplan einzuhalten:

  • Stufe 1: Vorverfahren und Antragsstellung
    September / Oktober 2024
  • Stufe 2: Eingangsprüfung durch das Rektorat
    September / Oktober 2024
  • Stufe 3: Einsetzung der C-AG
    Oktober / November 2024
  • Stufe 4: Ausarbeitung des Curriculums durch die C-AG
    bis Jänner / Februar 2025
  • Stufe 5: Einreichung des Curriculums für die 1. Lesung bei der Curricularkommission
    • Übermittelung der Unterlagen bis 3. März bzw. 7. April 2025 an curricularkommission@univie.ac.at
    • Beschlussfassung in 1. Lesung am 17. März bzw. 28. April 2025 durch die CK
  • Stufe 6: Stellungnahmenverfahren
  • Stufe 7: Überarbeitung des Curriculums durch die C-AG
  • Stufe 8: Einreichung des Curriculums für die 2. Lesung bei der Curricularkommission
    • Übermittelung der Unterlagen bis 15. April bzw. 2. Juni 2025 an curricularkommission@univie.ac.at 
    • Beschlussfassung in 2. Lesung am 28. April bzw. 16. Juni 2025 durch die CK
  • Stufe 9: Genehmigung des Curriculums durch den Senat
    Sitzung am 8. Mai oder 26. Juni 2025
  • Stufe 10: Veröffentlichung im Mitteilungsblatt 
    vor 1. Juli 2025
  • Inkrafttreten
    1. Oktober 2025

Achtung: Im Fall von neu zu erlassenden Studien, bei denen ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung vorgesehen ist, gilt ein anderer Zeitplan, der in der Regel eine Genehmigung des Senates bereits mit Jänner vorsieht. Dieser Zeitplan wird individuell vereinbart und im Arbeitsauftrag festgehalten. 

Abweichung vom Zeitplan

Sollte die Neuentwicklung oder Änderung eines Curriculums in der vorgegebenen Zeit nicht möglich sein, ist dies schnellstmöglich dem Büro des Senats und der Curricularkommission bekanntzugeben (curricularkommission@univie.ac.at).

Hinweis zur Verfahrensbeschleunigung

Positive Stellungnahmen von Rektorat, Dekanen (m/w) und Studienkonferenzen bzw. Berufsverbänden sollten bereits dem  Antrag auf Neuentwicklung bzw. Änderung von Curricula beigelegt werden, um das Stellungnahmeverfahren zu vereinfachen.

Voraussetzung dafür ist, dass sich diese positiven Stellungnahmen inhaltlich auf die vorgelegten Dokumente beziehen und diese im Verfahren zur Neuentwicklung bzw. Änderung von Curricula keine gravierenden Änderungen erfahren.