Kommissionen
Dem Senat stehen zwei Kommissionen zur Erfüllung seiner Aufgaben unterstützend zur Seite:
- Im Bereich der Rechtsmittel bereitet die Rechtsmittelkommission Gutachtensentwürfe gemäß § 46 UG zur Genehmigung für den Senat vor.
- Die Curricularkommission beschließt Curricula für ordentliche und außerordentliche Studien.
In Berufungs- und Habilitationsverfahren setzt der Senat Berufungs- bzw. Habilitationskommissionen ein.