Kommissionen

Dem Senat stehen zwei Kommissionen zur Erfüllung seiner Aufgaben unterstützend zur Seite:

  • Im Bereich der Rechtsmittel bereitet die Rechtsmittelkommission Gutachtensentwürfe gemäß § 46 UG zur Genehmigung für den Senat vor.
  • Die Curricularkommission beschließt Curricula für ordentliche und außerordentliche Studien.­
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In Berufungs- und Habilitationsverfahren setzt der Senat Berufungs- bzw. Habilitationskommissionen ein.