Einsetzung
Zur offiziellen Einsetzung einer Arbeitsgruppe durch die Curricularkommission ist ein Antrag notwendig. Folgende Personen(gruppen) sind berechtigt diesen Antrag bei der Curricularkommission einzubringen:
- die oder der für das betreffende Curriculum zuständige Studienprogrammleiterin oder Studienprogrammleiter
- die Studienkonferenz, wenn der Antrag von zwei Dritteln ihrer Mitglieder unterstützt wird
Soll ein neues Curriculum erlassen werden, für das es keine Studienprogrammleiterin oder keinen Studienprogrammleiter gibt, tritt an ihre oder seine Stelle die Studienprogrammleiterin oder der Studienprogrammleiter eines fachlich nahe stehenden Studiums.
Zusammensetzung
Die eingesetzten Arbeitsgruppen setzen sich folgender Maßen zusammen:
- 6 bis 12 Mitglieder
- gleiche Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierenden;
- die Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von den Angehörigen der jeweiligen Personengruppen jener Fakultät (jenes Zentrums) zu entsenden, die für die Betreuung des betreffenden Studiums zuständig ist.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden sind nach den Bestimmungen des Hochschülerschaftsgesetzes zu bestellen. - Beratende Teilnahme des Studienprogrammleiters oder einer seiner Stellvertreter bzw. eine seiner Stellvertreterinnen oder die Studienprogrammleiterin oder einer ihrer Stellvertreter bzw. eine ihrer Stellvertreterin.
Für die Tätigkeit der C-AG gilt gem § 4 der Richtlinie für die Tätigkeit der Curricularkommission die Geschäftsordnung für Kollegialorgane mit folgender Ergänzung.