Allgemeine Informationen
Bei allen Änderungen, die keine "geringfügigen Änderungen" darstellen, ist das normale Verfahren einzuhalten, in dem auch das Curriculum beschlossen wurde. Das Verfahren an sich, einen Zeitplan finden Sie im Menüpunkt "Einrichtung neuer Curricula". Arbeitsbehelfe finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
Das Verfahren und die Einsetzung der Arbeitsgruppe erfolgt nach den Vorgaben der Richtlinie des Senates über die Tätigkeit der Curricularkommission.
Vorgehensweise
Die Vorgehensweise gliedert sich wie bei der Einrichtung neuer Curricula in zehn Schritte:
- Stufe 1: Vorverfahren und Antragstellung
- Stufe 2: Eingangsprüfung durch das Rektorat
- Stufe 3: Einsetzung der CK-AG
- Stufe 4: Ausarbeitung des Curriculums durch die Arbeitsgruppe
- Stufe 5: Einreichung des Curriculums für die 1.Lesung bei der Curricularkommssion
- Beschlussfassung des Curriculums in erster Lesung durch die Curricularkommission
- Stufe 6: 4 wöchiges Stellungnahmeverfahren
- Stufe 7: Überarbeitung des Curriculums durch die Arbeitsgruppe
- Stufe 8: Einreichung des Curriculums für die 2.Lesung bei der Curricularkommission
- Beschlussfassung des Curriculums in zweiter Lesung in der Curricularkommission
- Stufe 9: Genehmigung des Curriculums durch den Senat
- Stufe 10: Veröffentlichung im Mitteilungsblatt
- Inkrafttreten
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Änderungen von Curricula und Studienplänen treten mit dem auf die Kundmachung folgenden 1. Oktober in Kraft, sofern das Curriculum vor 1. Juli des laufenden Jahres im Mitteilungsblatt verlautbart wurde.
Erfolgte die Kundmachung im Mitteilungsblatt nach dem 30. Juni ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. Oktober des Folgejahres.