Form der Einreichung von Änderungen

Zur Behandlung von (geringfügigen) Änderungen im curricularen Verfahren in der Curricularkommission und im Senat muss nachvollziehbar sein, was wieso geändert wird.

Diese Änderungen sind am besten folgendermaßen zu verdeutlichen:

entweder mittels GEGENÜBERSTELLUNG von bisheriger und neuer Fassung, z. B.

  • bisherige Fassung lt MtBl
    § 5 Abs 2
    ………
  • nunmehr neu:
    § 5 Abs 2
    ………

oder durch KONKRETISIERUNG der Änderung, z. B.

  • im gesamten Modul/in den Modulen/in §10/im ganzen Curriculum wird durch ersetzt

Im Mitteilungsblatt wird lediglich die Änderung bzw. die neue Passage veröffentlicht:

... . (geringfügige) Änderung des Curriculums für das ….

Der Senat hat in seiner Sitzung am xxx die von der gemäß § 25 Abs 8 Z 8 und Abs 10  des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom xxxxx beschlossene xx. Änderung des Curriculums xxxxx, veröffentlicht am  ....... im Mitteilungsblatt der Universität Wien, ... Stück, Nr. .....,  in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

[entweder:]

[oder:]

§ 5 Abs 2 lautet numehr:

……

Im gesamten Modul/in den Modulen/in §10/im ganzen Curriculum wird x durch y ersetzt:

§ x Inkrafttreten

Abs 2 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom xxxx, Nr. xxxx, Stück xxxx, treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

  

-Das Vorhandensein eines aktualisierten und vollständigen Curriculums ist ein Service der Studienprogrammleitungen, für dessen rechtliche Wirksamkeit jedoch nicht nötig.

-In Sonderfällen können die Änderungen so umfassend ausfallen, dass eine Wiederverlautbarung des gesamten Curriculums vorgenommen werden muss. In diesem Fall ist gesondert zu erläutern, was sich wieso geändert hat.
Hierbei ist dringend zu beachten, dass Kontinuität bewahrt werden muss und bereits inskribierte Studierende weiter studieren können. Denn Änderungen gelten für alle inskribierten Studierenden! Ansonsten handelt es sich nicht um eine Änderung, sondern um ein neues Curriculum.

-Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Team der Curricularkommission via curricularkommission@univie.ac.at