Allgemeine Informationen

Das abgekürzte Verfahren ist nur möglich, wenn lediglich eine "geringfügige Änderung" des Curriculums geplant ist. Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe entfällt in diesem Fall.

Eine Definition der "Geringfügigkeit einer Studienplanänderung" gibt es nicht. § 8 Abs 2 der Richtlinie des Senats über die Tätigkeit der Curricularkommission bietet jedoch einen gewissen Anhaltspunkt. Demnach ist eine Änderung geringfügig, falls:

  • keine neuen Pflichtfächer, Pflichtmodule und keine Pflichtpraxis eingeführt werden;
  • keine bestehenden Pflichtfächer oder Pflichtmodule abgeschafft werden;
  • in keinem Pflichtfach oder Pflichtmodul das Ausmaß der Lehrveranstaltungen um mehr als 50 vH der bisherigen Stunden/ECTS-Punkteanzahl verändert wird
  • keine grundlegenden Änderungen der Prüfungsordnung erfolgen sollen.

Diese Aufzählung ist jedoch lediglich beispielhaft zu verstehen. Sollten daher Zweifel bestehen, ob eine geplante Änderung als geringfügig einzustufen ist, sollte mit dem Team der Curricularkommission (curricularkommission@univie.ac.at ) geklärt werden, ob die geplante Änderung im abgekürzten Verfahren vorgenommen werden kann. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorsitzende der Curricularkommission.

Vorgehensweise

Im Zuge der UG Novelle 2009 hat sich eine neue Vorgehensweise für das abgekürzte Verfahren ergeben:

1. Anhörung der Studienkonferenz

In einem ersten Schritt ist die Studienkonferenz zu den geplanten Änderungen anzuhören.

2. Veröffentlichung

Die geplanten Änderungen sind in Form von zwei Word-Dokumenten an die Curricularkommission (curricularkommission@univie.ac.at)  zu übermitteln: Eine veröffentlichungsfähige Version für das Mitteilungsblatt, in der nur die Änderungen ausgewiesen sind, und eine Version, in der die geplanten Änderungen nachvollziehbar dargestellt (zB Textgegenüberstellung) und begründet sind.

Die Veröffentlichung erfolgt dann auf der Webseite der Curricularkommission.

Den fachlich betroffenen Universitätsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie Studierenden des betroffenen Studiums ist von der Studienprogrammleitung der Link zur Veröffentlichung mit der Aufforderung zur Stellungnahme zu übermitteln.

3. Finanzielle Unbedenklichkeitsbestätigung

Die Dokumente werden automatisch an die DLE Finanzwesen und Controlling  übermittelt, um eine Unbedenklichkeitsbestätigung einzuholen. Bei Problemen erfolgt eine gesonderte Rückmeldung.

4. Einbringung bei der Curricularkommission

Nachdem die geplanten Änderungen mindestens 4 Wochen auf der Seite der Curricularkommission veröffentlich waren, ist von der Studienprogrammleitung die Unbedenklichkeitsbestätigung sowie allenfalls ein Abschlussbericht über die eingelangten Stellungnahmen an die Curricularkommission (curricularkommission@unive.ac.at) zu übermitteln.

5. Beschluss der Curricularkommission

Im Gegensatz zum ordentlichen Verfahren ist hier die Behandlung des Curriculums durch die Curricularkommission in nur einer Sitzung notwendig.

6. Beschluss durch den Senat

7. Veröffentlichung im Mitteilungsblatt

8. Inkrafttreten

Änderungen von Curricula und Studienplänen treten mit dem auf die Kundmachung folgenden 1. Oktober in Kraft, sofern das Curriculum vor 1. Juli des laufenden Jahres im Mitteilungsblatt verlautbart wurde.

Erfolgte die Kundmachung im Mitteilungsblatt nach dem 30. Juni ist der Zeitpunkt des Inkraftretens am 1. Oktober des Folgejahres.